Aktuelles
Corona: Erhebliche Lockerungen ab 3. April
Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von weitergehende Maßnahmen (der so genannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.
Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnung in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.
Folgende “Basisschutzmaßnahmen” werden darin vorgeschrieben:
- Maskenpflicht (FFP2) nur noch in Einrichtungen, die gefährdete
Personengruppen betreuen (wie Pflegeheime und Krankenhäuser) und im ÖPNV - Regelmäßige Testungen in Schulen
- Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen
- Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, Tragen medizinischer Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwillig
Für Büchereien gilt daher: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Veranstaltungen oder Schulbesuche können ab dem 3. April ohne Auflagen durchgeführt werden.
21. März 2022: Viele Kinder, viele Bücher

Buchausstellung in Grundschule Neustift begeistert die Klassen.
Neustift. Zum fünften Mal in Folge hat es in der Bücherei Neustift in Zusammenarbeit mit der Grundschule eine Buchausstellung gegeben. Die Schulkinder konnten sich ein paar Tage die neuen Bücher aus allen Bereichen der Kinderliteratur und eine Grundauswahl an Tonies in aller Ruhe anschauen. Auch Bilderbücher wie „Die Krumpflinge, gute Nacht kleiner Gaga!“ und „Benno Biber — das große Müll-Aufräum-Abenteuer“ sind jetzt ausleihbereit.
Viele Erstlesebücher für die Klassen 1 bis 2 und spannende Bücher für die Klassen 3 bis 4 wurden eingekauft. Im Kinder-Sachbuchbereich wurde der Bestand um die neue Reihe „Expedition Natur Wild!“ erweitert. Da stehen verschiedene Titel zur Auswahl wie über den Steinkauz, die Wildkatze oder die Fledermaus.
„Bei den Schulkindern kam die Aktion sehr gut an. Sie haben sich auf die Bücher gestürzt und wollten sie am liebsten gleich mit nach Hause nehmen“, freuen sich die Veranstalter. Amelie aus der vierten Klasse etwa fand: „Alle Bücher waren toll“, David hat ein neues Lieblingsbuch: „Guiness World Records“. Das war das Beste vom Besten, fand auch Sophie, tritt aber freiwillig erst einmal zurück, denn: „Auch bei vielen anderen freue ich mich, sie zu lesen.“ Franziska hat ein Faible für die Bücher von Frau Honig, für Pferdegeschichten, Tierbücher und Tonieboxfiguren.
„Mir hat gefallen, das viele Bücher da waren, die ich noch nicht gekannt habe“, meinte Joseph. Und Angelina-Celine ergänzt: „Das Olchi-Buch ist toll.“ Die ganz unterschiedlichen Arten von Büchern haben Franziska begeistert. Ihre Liebe zu Tierbüchern hat sich bei Fiona bestätigt. Niklas hat nicht nur „Guiness World Record“ gefallen, sondern auch, dass sich die Verantwortlichen so viel Mühe gegeben haben.
Die Bücherprofis vom Sankt Michaelsbund
Ein Beitrag für das Passauer Bistumsblatt
Lockerungen beschlossen
Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens und der stabilen Lage in den Krankenhäusern hat das Bayerische Kabinett in der Sitzung vom 15. Febraur 2022 erhebliche Lockerungen der bisher geltenden Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Diese treten zum Donnerstag, 17. Februar, in Kraft und gelten bis vorerst 19. März:
Präsenzbetrieb nach “3G”
Beim Präsenzbetrieb wird wieder auf die sog. 3G Regel umgestellt. Zugang darf wieder geimpften, genesenen und getesteten Personen gewährt werden. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Büchereiräumlichkeiten zu kontrollieren.
- Als geimpft gelten Personen mit der nötigen Anzahl an Einzelimpfungen (momentan: 2), wobei die letzte davon mindestens 14 Tage zurück liegen muss.
- Als Testnachweis gelten PCR-Tests (48 h), zertifizierte Antigentests (24 h) und unter Aufsicht vorgenommene Schnelltests. Schüler gelten als gestestet. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
- Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein, darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Maskenpflicht
Im Innenraum muss eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.
Minderjährige Schüler
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
Hotspot-Lockdown
Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden aufgehoben.
Wieder geöffnet!
Die Bücherei Neustift ist ab dem 13.12.2021 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Es gilt die aktuelle 2‑G-Regelung. Click & Collect wird auch angeboten.
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08.03.2021 Bücherei-Öffnung ab 8. März
Im Freistaat Bayern tritt mit Wirkung vom 8. März und bis einschließlich 28. März die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.
§ 22 der Verordnung befasst sich mit den Büchereien: sie dürfen ab dem 8. März wieder öffnen!
Die Öffnung ist dabei unabhängig von der regionalen Inzidenz, wie aus den §§ 12 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 2 hervorgeht.
Die Bücherei Neustift ist ab dem 8. März wieder Mittwochs für die Leser:innen geöffnet.
In den Büchereiräumen und im Wartebereich davor gilt für das Personal Maskenpflichtund für die Besucher:innen und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Hinter Schutzwänden entfällt die Maskenpflicht für das Personal. Für Kinder zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr gilt nur die einfache Maskenpflicht. Höchstzahl der Besucher:innen: pro 10 m² eine Person.
04.02.2021 Neues Angebot in der Bücherei: NEWSLETTER
Anmeldung zum Newsletter der Bücherei Neustift via E‑Mail:
buecherei-neustift-im-wolfachtal@gmx.de
Ihr bekommt dann regelmäßig Buchtipps und Neuigkeiten mitgeteilt.
Online Ausleihe
Ab sofort kann die Bücherei Neustift als selbständige Ausleihstelle der Gemeindebücherei Ortenburg die online-Ausleihe Leo-Sued zu den Ortenburger Konditionen anbieten.
Das Anmeldeformular kann auf der neuen Homepage der Bücherei über den Pfarrverband Ortenburg unter folgendem Link
per Download heruntergeladen werden. Dann bitte ausfüllen und per E‑Mail an die Bücherei Neustift senden unter: