Bücherei Neustift

Kontakt & Öffnungszeiten

Buecherei einstieg neu 2021

Kontakt

Kath. öffent­li­che Büche­rei Neu­stift
Alte Dorf­stra­ße 23
Altes Jugend­heim

94496 Orten­burg (OT Neustift)

Tele­fon 08542 8986979

E‑Mail: buecherei-​neustift-​im-​wolfachtal@​gmx.​de

Rou­ten­pla­ner: Goog­le Maps

Öffnungszeiten

Mon­tag (in der Schul­zeit) 10:0011:00 Uhr
Mitt­woch 18:00 h – 19:15 h

  • für die Schu­le nach Vereinbarung
  • an kirch­li­chen und gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen geschlossen

Mitt­wochs ist die Büche­rei immer geöff­net, auch in den Ferien!

Anmeldeformular

Benutzungsordnung

Benut­zungs­ord­nung zum Down­load und Ausdrucken:

Die Kath. öffent­li­che Büche­rei Neu­stift ist eine gemein­nüt­zi­ge öffent­li­che Ein­rich­tung, die jeder­mann zur Ver­fü­gung steht.

Kin­der brau­chen für die Anmel­dung zur Auf­nah­me in die Leser­kar­tei die schrift­li­che Ein­wil­li­gung ihrer Erziehungsberechtigten.

Die Aus­lei­he der Medi­en erfolgt kos­ten­los. Es wird ledig­lich eine jähr­li­che Ver­wal­tungs­ge­bühr erho­ben. Die­se beträgt:

für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren

4,00 €

für Erwachsene

8,00 €

für Familien und Ehepaare

13,00 €

für Erwachsene Lesen Online Leo-Sued

15,00 €

Die Leih­frist für Bücher beträgt drei Wochen, für Spie­le, Tonies, CD’s, CD-Rom’s, DVD’s und Zeit­schrif­ten zwei Wochen. Eine Ver­län­ge­rung die­ser Leih­frist um den glei­chen Zeit­raum ist mög­lich, sofern kei­ne Vor­be­stel­lun­gen auf das betref­fen­de Medi­um vor­lie­gen. Die Ver­län­ge­rung muss in der Büche­rei bean­tragt wer­den. Bei Über­schrei­tung der Leih­frist wer­den je Medi­um und ange­fan­ge­ne Woche 0,25 Euro Gebüh­ren erho­ben.

Die aus­ge­lie­he­nen Medi­en sind sorg­fäl­tig zu behan­deln und Schä­den der Büche­rei­lei­tung zu mel­den. Das Wei­ter­ver­lei­hen an Drit­te oder das stän­di­ge Aus­lei­hen ein und des­sel­ben Medi­ums sind unter­sagt. Für ver­lo­re­ne, beschmutz­te oder beschä­dig­te Medi­en hat der Benut­zer Ersatz in Höhe des Wie­der­be­schaf­fungs­wer­tes zu leis­ten bzw. die Kos­ten der Scha­dens­re­gu­lie­rung zu übernehmen.

Ver­stö­ße gegen die Benut­zungs­ord­nung kön­nen einen befris­te­ten oder dau­ern­den Aus­schluss von der Benut­zung der Büche­rei nach sich ziehen.

Lesen und Gutes tun

Link zu ​“Lesen und Gutes tun”

Wie funk­tio­niert das Pro­gramm? Hier geh­t’s zum Video auf You­tube.

Buecherei lesen und gutes tun